Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen der Future and Dynamic GmbH (nachfolgend „Future and Dynamic GmbH“ oder „Auftragnehmer“ ). Dies gilt auch für den Fall anderslautender Bedingungen eines Auftraggebers. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, wenn diese von Future and Dynamic GmbH schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Future and Dynamic GmbH ist ein Beratungsvertrag, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten sind. Ein Beratungsvertrag kommt auch zustande durch einen Auftrag eines Auftragnehmers mit Bezug auf ein gültiges Angebot von Future and Dynamic GmbH, in dem Leistungsumfang und Vergütung dokumentiert sind, und eine Annahme dieses Auftrags durch Future and Dynamic GmbH. Future and Dynamic GmbH hält sich innerhalb der in einem Angebot genannten Frist an ihre Angebote gebunden. Angebote ohne einen Hinweis der Befristung sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Bestätigung von Future and Dynamic GmbH als angenommen, sofern nicht Future and Dynamic GmbH bereits durch Tätigwerden zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Die Dauer eines Beratungsvertrags, Regelungen zur stillschweigenden Vertragsverlängerung, der Kündigungsform und Kündigungsfrist werden in dem jeweiligen Beratungsvertrag vereinbart. Ein Beratungsvertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Future and Dynamic GmbH diesen Grund zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Vergütung zu. Vorbehaltlich einer anderslautenden Abrede gilt dies in einem solchen Fall ohne Abzug für eventuell ersparte Aufwände. Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den Future and Dynamic GmbH zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu.

Ein Werkvertrag kommt nur bei einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zustande.

3. Zusammenarbeit und Abwicklung von Aufträgen

Future and Dynamic GmbH nimmt die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahr. Der Auftraggeber wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Auftragnehmer alle für die Erledigung des Auftrages benötigten Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Future and Dynamic GmbH behandelt sämtliche Daten und Informationen, die ihr im Rahmen eines Beratungsmandats zur Kenntnis gelangen sowie hieraus gewonnene Erkenntnisse strikt vertraulich. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Genehmigungen und Freigaben zeitnah zu erteilen, damit der Arbeitsablauf eines Projektes nicht beeinträchtigt wird und der Auftragnehmer in der Lage ist, nachgelagerte Arbeitsschritte ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen. Genehmigungen und Freigaben durch den Auftraggeber erfolgen immer so rechtzeitig, dass extern vorgegebene Termine eingehalten werden können. Auf diese Termine und zu berücksichtigende Durchlaufzeiten wird Future and Dynamic GmbH den Auftraggeber im Einzelfall hinweisen.

Future and Dynamic GmbH erstellt nach jeder Projektbesprechung ein Protokoll und leitet dieses dem Auftraggeber zu. Diese Protokolle sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zugang widersprochen wird.

4. Vergütung

Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, besteht ein Vergütungsanspruch von Future and Dynamic GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht ist. Future and Dynamic GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden zusätzlich vergütet. Nebenkosten und Fremdleistungen werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für die Teilnahme an Ausschreibungen (RFPs) oder Wettbewerbspräsentationen steht Future and Dynamic GmbH vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung eine Vergütung zu, die die entstandenen Personal- und Sachaufwände sowie Fremdkosten deckt. Erhält Future and Dynamic GmbH nach der Beteiligung an einer Ausschreibung (RFP) oder Wettbewerbspräsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum von Future and Dynamic GmbH. Diese sind nach Abschluss eines Auswahlverfahrens einschliesslich sämtlicher Kopien an Future and Dynamic GmbH zurück zu geben. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer zu nutzen. Dies gilt auch für den Fall, dass Präsentationsunterlagen oder Kopien hiervon nach Abschluss eines Auswahlverfahrens im Besitz des Kunden verbleiben. Die Zahlung einer Präsentationsvergütung hat auf die vorgenannten Bestimmungen keinen Einfluss.

5. Lieferung und Erfüllung

Eine Lieferverpflichtung für eine dingliche Leistung gilt als erfüllt, sobald die jeweiligen Leistungen zum Versand gebracht oder an den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden sind. Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten wie die Bereitstellung von Informationen und Daten oder Freigaben zu den in einem Projektplan dokumentierten oder auf sonstigem Weg mitgeteilten Terminen erfüllt hat. Ausführungszeiten und Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen nicht von Future and Dynamic GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind. Future and Dynamic GmbH wird den Auftraggeber stets umgehend über solche Verzögerungen informieren. Gefahrenübergang ist der Zeitpunkt, an dem eine Leistung an den Auftraggeber übergeben wurde. Ist der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem der Verzug eingetreten ist. Erfolgt die Abnahme nicht bei Future and Dynamic GmbH oder dem schriftlich vereinbarten Erfüllungsort, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Übergabe an den Transport-Dienstleister auf den Auftraggeber über.

6. Zahlungen

Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort oder zu den in der Rechnung genannten Zahlungsterminen ohne Abzug fällig. Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen von 0,5% pro Monat zu zahlen.

7. Eigentumsrechte und Urheberschutz

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung an den von Future and Dynamic GmbH im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten, soweit diese Rechtseinräumung nach dem im Einzelfall anzuwendenden nationalen oder internationalen Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (anderweitige Urheberrechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.

Eventuelle Urheberrechte verbleiben bei Future and Dynamic GmbH. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Einzelfall sind Dokumente mit einem Zusatz zu versehen, aus der die Urheberschaft hervorgeht. Future and Dynamic GmbH ist berechtigt, ihre Arbeiten entsprechend zu kennzeichnen, ohne dass dem Auftraggeber hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

Zieht Future and Dynamic GmbH zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Auftraggeber einräumen.

Will der Auftraggeber von Future and Dynamic GmbH erstellte Leistungen gleich welcher Art ganz oder teilweise in einem über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus gehenden Umfang nutzen, so bedarf dies der Zustimmung und einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von Future and Dynamic GmbH erstellte Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter verwenden will, ausser sämtliche Nutzungsrechte wurden bereits abgegolten.

8. Gewährleistung und Haftung

Future and Dynamic GmbH gewährleistet die ordnungsgemässe und termingerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt und nach bestem Wissen. Der Auftraggeber hat die von Future and Dynamic GmbH gelieferten Arbeiten und Leistungen nach Erhalt zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang schriftlich geltend gemacht werden. Bei Vorliegen von Mängeln hat Future and Dynamic GmbH das Recht zu einer zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit. Das Recht auf Nachbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

Future and Dynamic GmbH wird den Auftraggeber rechtzeitig und umfassend auf für einen Fachspezialisten erkennbare Risiken hinweisen. Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften der von Future and Dynamic GmbH vorgeschlagenen Massnahmen ist der Auftraggeber verantwortlich. Hält der Auftraggeber für die durchzuführenden Massnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Auftraggeber die Kosten hierfür. Die Haftung von Future and Dynamic GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für den Verlust von Daten haftet Future and Dynamic GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf zurück zu führen ist, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen.

9. Anzuwendendes Recht

Für das Vertragsverhältnis und diese Geschäftsbedingungen gilt Schweizer Recht.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Suhr, Schweiz (Kanton Aargau). Future and Dynamic GmbH ist berechtigt, im Streitfall ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird deren Gültigkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen der ursprünglichen Formulierung und Regelung am nächsten kommt.

Stand: Dezember 2015

 

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